Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen der BesserEssen GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitigen widersprechenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung und nicht durch Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung durch unser Unternehmen Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die umseitigen Angebote stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Vertrages über die Lieferung von zubereiteten Speisen dar. Sobald die Bestellung durch die Kunden bei uns eingegangen ist, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Sollte die Bestellung die Verköstigung eines Kindes zum Inhalt haben, so gelten die gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner.
a) Die Bestellung eines Mittagsmenüessens muß spätestens bis 12.oo Uhr des Vortages, an dem geliefert werden soll, bei uns eingehen. Aktualisierungen können noch bis 7.oo Uhr am Liefertag erfolgen.
b) Für Bestellungen in Kindertagesstätten hat die Bestellung für Frühstück / Mittagessen / Vesper bis spätestens 12.oo Uhr am Vortag des Liefertermins zu erfolgen. Aktualisierungen im Krankheitsfall können nur bezüglich des Mittagessens noch bis 7.oo Uhr am Liefertag erfolgen.
c) Für Bestellungen in Schulen hat die Bestellung bis spätestens 12.oo Uhr am Vortag des Liefertermins zu erfolgen. Aktualisierungen im Krankheitsfall können noch bis 7.00 Uhr am Liefertag erfolgen.
In den Kindertagesstätten / Schulen liegen entsprechende Listen zur Teilnahme an der Verpflegung aus. Wir bemühen uns zwar später eingehende Bestellungen zu berücksichtigen, ein Rechtsanspruch auf Ausführung der Bestellung besteht dann jedoch nicht mehr. Sofern das bestellte Menü nicht verfügbar ist, weil unser Unternehmen von unserem Lieferanten mit einem dazugehörigen Produkt ohne eigenes Verschulden nicht beliefert worden ist, kann die BesserEssen GmbH vom Vertrag zurücktreten. Zudem sind durch unser umfangreiches Sortiment Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte genauso wie Preisänderungen möglich. Aus diesem Grunde behalten wir uns den Austausch gegen gleichwertige Waren vor.
§ 3 Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit, spätestens jedoch binnen der unter § 2 a) bis c) genannten Aktualisierungsfristen möglich. Auch hier bemühen wir uns spätere Stornierungen zu berücksichtigen.
Sollte allerdings eine Berücksichtigung nicht mehr möglich sein und die Lieferung dennoch erfolgen, besteht seitens der BesserEssen GmbH der Anspruch auf Leistungsvergütung fort. Sollte eine Abbestellung nicht mehr berücksichtigt werden können, kann das Essen in den Kindertages-stätten und Schulen in der Zeit von 11.oo bis 12.oo Uhr abgeholt werden. Für Menükunden erfolgt die Lieferung an die Bestelladresse.
§ 4 Lieferung
Die Lieferung der Speisen erfolgt durch Mitarbeiter unseres Unternehmens an die angegebene Lieferadresse. Die Mittagsmenüs werden zu den separat zu vereinbarenden Zeiten an unsere Kunden geliefert. Die Belieferung der Kindertagesstätten und Schulen erfolgt bis 11.3o Uhr. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Schlechtwettereinbrüchen, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Verkehrsunfall des sie beliefernden Fahrzeuges verlängern sich die Lieferzeiten. Wir sind dann um eine zeitnahe Auslieferung bemüht. Besonderheiten, die den Auslieferungsort betreffen, wie Baustellen, versteckt gelegene Grundstückseinfahrten, Treppen über drei Etagen sind bei der Bestellung anzugeben.
§ 5 Mängelanzeige
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren.
Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen.
Anderweitige Mängel sind der BesserEssen GmbH unverzüglich telefonisch / persönlich / per Fax unter Hinterlassung einer Telefonnummer anzuzeigen.
Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen / abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel.
Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängel wird sofort besprochen, ob das bemängelte Produkt bis zur Abholung aufzubewahren. Sollte die Mängelanzeige per Fax erfolgen, melden wir uns umgehend telefonisch beim Kunden und behalten uns die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor.
Die gelieferten Speisen sind zum sofortigen Verzehr nach Lieferung bestimmt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Essenlieferung bis zum Verzehr ordnungsgemäß gelagert wird.
§ 6 Gewährleistung
Bei berechtigter Mängelanzeige wird das Entgelt für das gelieferte Produkt nicht erhoben.
Sollte der Mängel nachweislich durch unsachgerechte Lagerung bis zum Verzehr erfolgt sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch seitens des Kunden.
§ 7 Thermoporten / Warmhaltebehälter / Ausstattungsgegenstände
Die Thermoporten und Styroporbehälter, in denen das Essen geliefert wird, verbleibt im Eigentum der BesserEssen GmbH. Diese verbleiben, sofern der Kunde dies wünscht bis zum nächsten Liefertag beim Kunden und werden durch den Mitarbeiter der das Essen des nächsten Tages liefert wieder mitgenommen.
Der Kunde haftet für Schäden und Verlust der Thermoporten und Styroporbehälter, solange sie sich in seinem Besitz befinden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, gibt er die Thermoporte bzw. den Styroporbehälter sofort an den ausliefernden Mitarbeiter zurück. Die BesserEssen GmbH stellt dem Kunden auf Wunsch einen energiebetriebenen Warmhaltebehälter zu einem Entgelt in Höhe von 5 Euro ( incl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer ) monatlich zur Verfügung. Der Kunde haftet für daran entstehenden Schaden / Verlust solange er den Warmhaltebehälter in seinem Besitz hat. Schäden daran sind unverzüglich mitzuteilen. Nach Beendigung der Essenbelieferung sind die Warmhalte-behälter am letzten Liefertag zurückzugeben. Gegenstände, die im Rahmen eines Partyservices zur Verfügung gestellt worden sind, verbleiben ebenfalls im Eigentum der BesserEssen GmbH. Für Schäden daran haftet der Kunde, solange er sie im Besitz hat. Sie sind am nächsten Werktag gesäubert in den Geschäftsräumen der BesserEssen GmbH, Rambergweg 43 in Quedlinburg abzugeben, sofern keine Abholung durch unser Unternehmen vereinbart wurde.
Eventuelle Schäden sind dem entgegennehmenden Mitarbeiter unaufgefordert anzuzeigen.
§ 8 Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung der Lieferungen an die Kindereinrichtungen und Schulen erfolgt für den zurückliegenden Kalendermonat. Die Abrechnung von Partyservice – Leistungen erfolgt nach erfolgter Lieferung. Die Abrechnung gegenüber den Menükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung, entweder wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich. Die Rechnungen sind sieben Tage nach Erhalt zahlbar. Sofern sich Unstimmigkeiten ergeben sollten, setzt sich der Kunde umgehend mit den Mitarbeitern unserer Buchhaltung telefonisch in Verbindung. Sollte die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Erhalt reklamiert worden sein, gilt sie als anerkannt. Sofern der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages länger als 14 Tage in Verzug sein sollte, werden wir eine Mahnung versenden. Bei fortdauernden bzw. teilweisem Zahlungsverzug erfolgen zwei weitere Mahnungen. Die mit der dritten Mahnung verbundene Mahngebühr beträgt 10,00 Euro. Sollten Sie innerhalb der gesetzten Nachfristen nicht zahlen, steht es uns frei, die Angelegenheit unseren Rechtsanwälten zur Bearbeitung zu übergeben. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug bzw. unvollständigen Zahlungen die Essenlieferung für den Kunden bzw. dessen Kind einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn sämtliche ausstehenden Forderungen beglichen sind und auch dann nur gegen Zahlung des durchschnittlichen Monatsbestellwertes im voraus (Vorkasse).
Es besteht die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Kosten die für Rückbuchungen, die durch die Bekanntgabe falscher Kontodaten oder mangelnder Deckung, somit durch ein Verschulden des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollten zwei Lastschriften nicht eingezogen werden können, erfolgt automatisch die Umstellung auf Vorkasse. Gleiches gilt für Kosten für Nachforschungsaufträge zur Anschriftenermittlung, sofern der Kunde eventuelle Personenstands- oder Anschriftenänderungen nicht rechtzeitig mitteilt. Alle Veränderungen / Ergänzungen zu den persönlichen Daten entsprechend der Versorgungsvereinbarung sind uns zwingend immer schriftlich einzureichen. Dabei ist auf eine ordnungsgemäße Unterzeichnung der Information zu achten.
§ 9 Datenschutz
Die Adresse und die Bankdaten werden zur Bearbeitung des zustande gekommenden Vertrages gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Sie werden also vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Von uns beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Quedlinburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 11 Schlußbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und der BesserEssen GmbH nicht sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Klauseln soll gelten, was dem gewollten Zweck im legitimen Sinne am nächsten kommt.